Unabhängige Gutachterwahl
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen. Sie sind in der Regel nicht an einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter gebunden.
Soweit ein Gutachten zur Feststellung und Durchsetzung des Schadens erforderlich und zweckmäßig ist, können auch die angemessenen Sachverständigenkosten ersatzfähig sein. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.